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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der

Nova Haustechnik GmbH
Ziegeleistraße 1
63768 Hösbach
Telefon: +49 6021 44477-0
E-Mail: info@novahaustechnik.de
Handelsregister: Amtsgericht Aschaffenburg, HRB 17556
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Ulrich Geist

(nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik sowie Badsanierung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlich geschlossenen Einzelvertrag, dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Die Präsentation der Leistungen auf dieser Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.

Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich. Eine Überschreitung um bis zu 15 % ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zulässig.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Materialkosten, Anfahrt und Montage werden gemäß Angebot bzw. nach Aufwand abgerechnet.

Anzahlungen und Abschlagszahlungen werden individuell – abhängig von Kundentyp und Auftragsvolumen – vereinbart und in der Auftragsbestätigung festgehalten.

Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Ein Verbraucher kommt nach Ablauf dieser Frist nur dann ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er auf der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB) und er die Nichtzahlung zu vertreten hat. Gegenüber Unternehmern tritt der Verzug mit Ablauf der Frist auch ohne gesonderten Hinweis ein. Die übrigen gesetzlichen Regelungen zum Verzug bleiben unberührt.

Der Verbraucher kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

§ 5 Ausführungszeit und Mitwirkungspflichten

Ausführungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart wurden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zu den vereinbarten Zeiten freien Zugang zur Baustelle bzw. zum Leistungsort hat und alle erforderlichen Vorleistungen (z. B. Strom, Wasser, bauseitige Vorarbeiten) erbracht sind.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen oder Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

§ 6 Abnahme

Die erbrachte Werkleistung ist nach Fertigstellung vom Auftraggeber abzunehmen (§ 640 BGB). Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Die Abnahme gilt ferner als erfolgt, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung des Werkes eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, treten diese Rechtsfolgen nur ein, wenn der Auftragnehmer ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 BGB). Nimmt der Auftraggeber das mangelfreie Werk in Benutzung, gilt dies ebenfalls als Abnahme.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich möglich ist.

§ 8 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt nach den Vorschriften des BGB grundsätzlich fünf Jahre bei Bauwerken bzw. zwei Jahre bei sonstigen Werken, beginnend mit der Abnahme.

Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat er offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, in Textform anzuzeigen. Für Verbraucher besteht keine solche Untersuchungs- oder Rügepflicht; ihre gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Nova Haustechnik GmbH, Ziegeleistraße 1, 63768 Hösbach, Telefon: +49 6021 44477-0, E-Mail: info@novahaustechnik.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).

Muster-Widerrufsformular: An Nova Haustechnik GmbH, Ziegeleistraße 1, 63768 Hösbach, E-Mail: info@novahaustechnik.de — Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) — Bestellt am (*)/erhalten am (*) — Name des/der Verbraucher(s) — Anschrift des/der Verbraucher(s) — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) — Datum — (*) Unzutreffendes streichen.

§ 11 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 12 Streitbeilegung

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers in Hösbach. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.